Hintergrund

Infos zur Kommunalwahl

Wer sich näher über die rechtlichen Grundlagen der Kommunalwahl in Baden-Württemberg informieren möchte, dem empfehlen wir die Seite kommunalwahl-bw der Landeszentrale für politische Bildung.

Wahlergebnisse der letzten Kommunalwahlen sind auf der Internetseite
der Gemeinde Friesenheim zu finden.

Das Auszählverfahren 2009

Hinweis: Seit der Kommunalwahl 2014 wird nach dem gerechteren Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers ausgezählt.

Die Ergebnisse der Wahlen 2009 und ihre Folgen:

Das Wahlergebnis aus der Sicht der GLU

Ein Traumergebnis für Sepp

„Die Schlacht ist geschlagen“ oder um es etwa weniger martialisch auszudrücken, alea iacta sunt, d.h. die Würfel sind gefallen, das Ergebnis der Kommunalwahl vom 07.06.2009 steht. Allerdings nicht ganz mit dem von uns erhofften Ergebnis, nämlich die vier Sitze zu halten.

Jedoch zuerst der Reihe nach:
Insgesamt wurden 105.300 Stimmen abgegeben. Dabei entfielen:

45.888 Stimmen (43,58%) auf die CDU, wofür sie 11 Sitze erhält,
30.809 Stimmen (29,26%) auf die FW (7 Sitze)
15.989 Stimmen (15,18%) auf die GLU (3 Sitze) und
12.614 Stimmen (11,98%) auf die SPD (ebenfalls 3 Sitze).
 

Mit diesem Ergebnis kann die GLU zufrieden sein, denn der Sitzverlust ist trotz eines Zuwachses von 0,3% zum einen der Reduzierung der Gesamtsitzzahl von 27 auf 24, zum anderen aber dem ungerechten Auszählverfahren geschuldet (siehe dazu den folgenden Text).

Für die GLU ziehen wieder die bisherigen Räte, die sich der Wiederwahl stellten, in das Friesenheimer Ratsgremium ein, nämlich Joseph Hugelmann (2214 Stimmen), Christel Strauß-Röderer (1450 Stimmen) sowie Dietmar Kairies (1449 Stimmen). Sabine Enseleit (919 Stimmen) ist erste Ersatzkandidatin und potenzielle Nachrückerin.

Die Gewählten möchten sich auch auf diesem Wege noch einmal bei allen Kandidatinnen und Kandidaten für ihre Bereitschaft sich für die GLU zur Wahl zu stellen herzlich bedanken. Jede(r) einzelne hat mit seiner Stimmenzahl wesentlich zum Gesamtergebnis der GLU beigetragen. Bedanken möchten wir uns natürlich auch bei unseren Wählerinnen und Wählern. Das in uns gesetzte Vertrauen gilt es nun in der kommenden Legislaturperiode zu rechtfertigen.

Das Ergebnis der Wahlen zeigt aber auch, dass die Kritiker der unechten Teilortswahl mit ihren geäußerten Befürchtungen, nämlich dass die kleinen Ortsteile womöglich überhaupt nicht mehr im Gemeinderat vertreten wären, keineswegs recht hatten. Es trat nun genau das ein, was ich bei der Argumentation für die Abschaffung der unechten Teilortswahl damals im Rat äußerte, nämlich dass diese nun die Chance hätten, alle Stimmen im jeweiligen Ortsteil zu lassen, falls sie entsprechend panaschieren, d.h. auch Kandidaten unterschiedlicher Listen wählen. Dies haben viele Wählerinnen und Wähler in allen Ortsteilen getan, so dass nun die Kerngemeinde eher als Verlierer dasteht, denn künftig kommen nur noch sieben Räte aus der Kerngemeinde, fünf aus Oberweier, vier aus Heiligenzell, fünf aus Oberschopfheim und drei aus Schuttern.

Mit verantwortlich für dieses Ergebnis ist jedoch auch die schlechte Wahlbeteiligung in der Kerngemeinde.

Verfälschendes Auszählverfahren führt zum Sitzverlust für die GLU

Am Tag nach den Europa- und Kommunalwahlen war in der Sendung „Leute“ des Senders SWR1 der renommierte Politologe und Professor an den Universitäten Tübingen und Heidelberg, Klaus von Beyme, zu Gast. Er äußerte sich kritisch zu dem in Baden-Württemberg praktizierten Wahlsystem und bezeichnete es als undemokratisch.

Am Nachmittag, nach dem Auszählen der Stimmzettel für den Friesenheimer Gemeinderat, wurde diese Einschätzung für die GLU zur traurigen Wirklichkeit. Die GLU wurde nämlich Opfer der Wahlarithmetik, die das sog. d’Hondtsche Höchstzahlverfahren mit sich bringt. Bei diesem Verfahren wird die Gesamtstimmenzahl einer Partei oder Gruppierung durch 1, 2, 3 in fortlaufender Zahlenfolge dividiert und dann die Sitze nach der jeweils höchsten Zahl vergeben.

Nach diesem Verfahren, das bei der Kommunalwahl in Baden-Württemberg angewandt wird, erzielte die CDU elf Sitze, die GLU jedoch nur drei Sitze obwohl die CDU mit 43,58% nicht einmal dreimal so viele Stimmen bzw. Stimmenanteile erreicht hat wie die GLU, ist sie aber mit 11 Sitzen vertreten, während unsere Fraktion mit 15,18% letztlich nur drei Sitze erhält.

Dies bedeutet, dass die CDU bei ihrer Gesamtstimmenzahl von 45.888 für einen Sitz nur 4171 Stimmen benötigte, die GLU jedoch bei 15.989 Stimmen jedoch sage und schreibe 5.329 Stimmen, also über 1000 Stimmen mehr, um einen Sitz zu erreichen. Was das mit Chancengleichheit oder Gerechtigkeit zu tun haben soll, verstehe, wer will. Dieses Verfahren des belgischen Mathematikers wurde auf Bundesebene bereits im Jahre 1985 bei der Wahl des Bundestages abgeschafft, weil es ungerecht erschien, da es die stärkeren Parteien bevorteilt und die kleineren Parteien benachteiligt. Zudem kann es dazu führen, dass eine Partei mit 47-48% der Stimmen, die absolute Mehrheit erhält, was auch nicht dem Sinn der Verhältniswahl entspricht.

Das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren wurde bei der Bundestagswahl durch das  Berechnungsverfahren von Hare-Niemeyer ersetzt. Dabei wird die zu vergebende Gesamtsitzzahl mit der Stimmenzahl einer Partei/Gruppierung multipliziert und der Gesamtstimmenzahl aller Parteien/Gruppierungen dividiert. Zuerst werden die Sitze nach den ganzen Zahlen verteilt, bleiben dann noch Sitze zu vergeben, werden diese in der Reihenfolge der größten Zahlenbruchteile zugeteilt.

Käme dieses Verfahren auch bei den Kommunalwahlen zur Anwendung, dann sähe dies folgendermaßen aus:

CDU: 24 x 45.888 / 105300  = 10,45 Sitze minus 1 Sitz also 10 Sitze

FW:  24 x 30.809 / 105300  =  7,02 Sitze              also 7 Sitze

GLU: 24 x 15.989 / 105300  =  3,64 Sitze plus 1 Sitz  also  4 Sitze

SPD: 24 x 12.614 / 105300  =  2,87 Sitze plus 1 Sitz  also  3 Sitze

                              22   Sitze plus 2 Sitze      24 Sitze

Die CDU erhielte also nur noch zehn Sitze, die GLU jedoch einen vierten Sitz, was das Verhältnis des Wahlergebnisses gerechter widerspiegeln würde.